Sachverhaltsklärung
Eine genaue juristische Bewertung bzw. Raterteilung ist nur möglich, wenn der Sachverhalt feststeht. Ein »Mobbingprotokoll / chronologische Schilderung« ist deshalb sinnvoll. Um eventuelle Ansprüche prüfen und berechnen zu können, werden der Arbeitsvertrag und auch Gehaltsunterlagen benötigt.
Anwaltsbeauftragung
Wenn Sie ein schnelle Bearbeitung durch Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer wünschen, benötigt er Folgendes von Ihnen:
- Arbeitsvertrag (Kopie)
- Gehaltsabrechnung Dezember (zur Ermittlung des Jahresbruttoeinkommens)
- Letzte, aktuelle Gehaltsabrechnung
- Mobbingprotokoll, chronologisch und sachlich (Wann ist was wo vorgefallen; wer hat gehandelt; ev. welche Zeugen)
- Kopien eventueller Abmahnungen
- Mitteilung der Rechtsschutzversicherungsgesellschaft und Policennummer (oder Kopie der Versicherungspolice)
- Mitteilung, seit wann die Rechtsschutzversicherung besteht und ob Sie eine Selbstbeteiligung haben
- Erteilung einer Anwaltsvollmacht (im Original, Muster finden Sie unter Formulare)
- (Vorsorglich) Erteilung einer gesonderter Vollmacht für Arztangelegenheiten, damit Herr RA de Backer bei einer gesundheitlichen Beschädigung durch Mobbing Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nehmen kann.
Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht; ihre Anliegen und Daten werden deshalb absolut vertraulich behandelt.
Schicken Sie Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer die o.g. Unterlagen entweder
per E-Mail: anwalt@de-backer.de
per Fax: 069 95 90 91 13
oder per Post:
RA Patrick de Backer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Klettenbergstraße 14
60322 Frankfurt am Main