Mobbing in Deutschland
Leider ist Mobbing in Deutschland noch kein (direkter) Straftatbestand; es gibt jedoch (neuere) Gesetze die zumindest zivilrechtlich (indirekt) schützen und eine immer »modernere« Rechtsprechung, die das Problem Mobbing nicht (mehr) als hinzunehmende »alltägliche« Auseinandersetzung kleinredet.
Die Rechtsprechung in Mobbingfällen ist jedoch noch recht uneinheitlich, einige grundlegende Urteile geben jedoch Orientierung.
Ein Prozess sollte deshalb gut vorbereitet werden.
Zunächst sollte ein arbeitsrechtlich erfahrener Anwalt – am Besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht- prüfen, ob eine Mobbingkonstellation vorliegt und wie diese dokumentiert / bewiesen werden kann.
Oft kann dem Mobbing Einhalt geboten werden, indem der Arbeitgeber (ev. an Stelle des mobbenden Vorgesetzten/Arbeitskollegen) eine juristisch fundierte und qualifizierte Abmahnung erhält.
Wenn dies nichts fruchtet oder bereits zu viel Porzellan zerschlagen ist, bestehen aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Exemplarisch: BAG AZ: 8 AZR 793/00) und neuerer Gesetze Ansprüche unterschiedlichster Art.
Die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche erfordern jedoch viel Fingerspitzengefühl und juristisches Geschick. Beides können Sie bei Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer erwarten.
Ansprüche, die in Betracht kommen (dies sind nur Beispiele)
- Bei einem sogenannten »Auflösungsverschulden« seitens des Arbeitgebers im Sinne des § 628 II BGB hat der Arbeitnehmer das Recht zur fristlosen Kündigung und kann (dennoch!) seine Vergütung bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist als Schadensersatz verlangen.
- Es besteht beim Auflösungsverschulden auch ein Anspruch auf Abfindung nach den §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes.
- Es kann sogar noch ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz wegen einer erlittenen Gesundheitsbeschädigung oder ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht kommen.
Um prüfen zu können, welchen Weg wir in Ihrem Falle gehen können, empfiehlt es sich, ihre Mobbingsituation Herrn Rechtsanwalt Patrick de Backer zunächst kurz per E-Mail (Kontaktformular nutzen) zu schildern.
Sie können – um die Angelegenheit zu beschleunigen – und wegen weiteren Informationen auch den Slider »Was ist zu tun?« befolgen.
Seien Sie versichert, dass Ihr Anliegen absolut vertraulich behandelt wird. Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.