Handeln und Gegensteuern
Durch fortgesetztes Mobbing entstehen nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern es können vielfältige, gesundheitliche Schäden entstehen. Insbesondere auch deshalb ist ein rechtzeitiges Handeln und konsequentes Gegensteuern unbedingt angezeigt.
Das Handeln sollte aber nicht darin bestehen, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kurzerhand selbst kündigt, da in diesem Falle dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).
Vielmehr sollte ein arbeitsrechtlich erfahrener Anwalt – am Besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – prüfen, ob eine Mobbingkonstellation vorliegt. Dann gibt es verschiedene (rechtliche) Handlungsalternativen.
Einen Überblick über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten finden Sie unter »Juristische Möglichkeiten« bzw. erklärt Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick de Backer gerne persönlich / telefonisch.
Da eine genaue juristische Bewertung nur möglich ist, wenn der Sachverhalt feststeht, beachten Sie bitte auch den Slider »Was ist zu tun?»