Für rechtsschutzversicherte Mandanten:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrechtsschutz) haben, die bereits bestand, als das Mobbing seinen Anfang nahm, ist diese verpflichtet, die Kosten des Anwaltes und auch eines eventuellen Gerichtsverfahrens zu übernehmen. Gerne klärt Herr Rechtsanwalt de Backer dies für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gilt Folgendes:
Rechtsanwälte haben für die außergerichtliche Vertretung eines Mandanten die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Diese ist in der Regel günstiger für den Mandanten, als die Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), da sich die Gebühren beim RVG nach dem Gegenstandswert (Streitwert) richten und diese können bei Arbeitsrechtstreitigkeiten / Mobbing recht hoch sein.
Schildern Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer Ihr Problem; er wird dann sorgfältig die Rechtslage prüfen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Dabei wird Ihre Angelegenheit zunächst, sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, auf Erstberatungsbasis abgerechnet, hierbei entstehen Ihnen maximal € 250,– an Kosten.
Nach der ersten Prüfung Ihrer Angelegenheit und Einschätzung des erforderlichen Arbeitsaufwandes wird Herr Rechtsanwalt de Backer Ihnen dann einen Honorarvorschlag unterbreiten (entfällt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht).
Sie können – um die Angelegenheit zu beschleunigen – und wegen weiteren Informationen auch den Slider »Was ist zu tun?« befolgen.